Ein Saisonkennzeichen ist auf den ersten Blick an den zwei zusätzlichen Zahlenblöcken am rechten Rand des Kennzeichens erkennbar. Diese beiden Zahlen, durch einen Bindestrich getrennt, zeigen den Beginn und das Ende des Nutzungszeitraums an. Das Saisonkennzeichen ermöglicht es Fahrzeughaltern in Deutschland, ihr Fahrzeug nur für bestimmte Monate im Jahr zuzulassen und so Kosten bei Versicherung und Steuer zu sparen. Diese Kennzeichenart eignet sich besonders für Motorräder, Wohnmobile, Cabrios und Oldtimer, die nur saisonal genutzt werden.
So erkennen Sie ein Saisonkennzeichen auf Anhieb
Das optische Erscheinungsbild eines Saisonkennzeichens unterscheidet sich deutlich von einem regulären Kennzeichen durch eine zusätzliche Kennzeichnung am rechten Rand. Dort befinden sich zwei Zahlenpaare, die übereinander angeordnet und durch einen waagerechten Bindestrich getrennt sind. Diese Zahlen sind rechtsbündig im Kennzeichenfeld untergebracht und deutlich vom restlichen Kennzeichen abgesetzt. Die obere Zahl bezeichnet den Monat, in dem die Saison beginnt, die untere Zahl den Monat, in dem die Saison endet. Ein Saisonkennzeichen mit der Angabe 04-10 bedeutet beispielsweise, dass das Fahrzeug von April bis einschließlich Oktober zugelassen ist.
Die Zahlen werden auf dem Saisonkennzeichen immer zweistellig dargestellt, also mit führender Null bei einstelligen Monaten. Der Mindestnutzungszeitraum beträgt zwei Monate, der Höchstzeitraum elf Monate. Fahrzeughalter können den Zeitraum frei wählen und an ihre individuellen Nutzungsgewohnheiten anpassen. Bei Motorradfahrern ist die Kombination 04-10 besonders beliebt, da sie die Hauptfahrsaison von Frühjahr bis Herbst abdeckt. Das Format des Kennzeichens entspricht ansonsten den standardisierten Maßen deutscher Kfz-Kennzeichen mit 520 mm x 110 mm für einzeilige Ausführungen.
Aufbau und Angaben auf dem Saisonkennzeichen
Der Aufbau eines Saisonkennzeichens folgt grundsätzlich dem Schema regulärer Kennzeichen, wird aber durch die Saisonangabe ergänzt. Links befindet sich das blaue Euro-Feld mit dem Länderkennzeichen „D“ und den zwölf goldenen Sternen der Europäischen Union. Danach folgt das Unterscheidungszeichen der Zulassungsbehörde, bestehend aus ein bis drei Buchstaben, die den Zulassungsbezirk kennzeichnen. Anschließend kommen die Prüfplakette und das Siegel der Zulassungsstelle. Die Erkennungsnummer setzt sich aus ein bis zwei Buchstaben und bis zu vier Ziffern zusammen. Am rechten Rand steht die charakteristische Saisonangabe mit zwei übereinander angeordneten Zahlen.
Prüfplakette und TÜV-Angaben beim Saisonkennzeichen
Die Prüfplakette auf dem Saisonkennzeichen funktioniert identisch wie bei normalen Kennzeichen. Sie zeigt den Monat und das Jahr der nächsten Hauptuntersuchung an. Wichtig ist, dass die HU-Fristen unabhängig vom Saisonzeitraum laufen. Auch wenn ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen 04-10 nur von April bis Oktober genutzt wird, kann die HU-Fälligkeit auch in die Wintermonate fallen. Fahrzeughalter müssen in diesem Fall das Fahrzeug zur HU bringen, selbst wenn es außerhalb des Nutzungszeitraums liegt. Das Fahrzeug darf dann ausschließlich für die direkte Fahrt zur Prüfstelle und zurück bewegt werden.
Farbgebung und Schriftart des Saisonkennzeichens
Das Saisonkennzeichen verwendet die standardisierte FE-Schrift (fälschungserschwerende Schrift), die seit 1994 für deutsche Kennzeichen vorgeschrieben ist. Die Zeichen sind in schwarzer Farbe auf weißem reflektierendem Grund aufgebracht. Die Saisonangaben am rechten Rand werden in derselben Schriftart und -größe wie die übrigen Ziffern dargestellt. Der Bindestrich zwischen den beiden Monatszahlen ist waagerecht und mittig positioniert. Die reflektierende Beschichtung gewährleistet die Erkennbarkeit des Kennzeichens auch bei Dunkelheit und schlechten Sichtverhältnissen, was für die polizeiliche Überwachung des Saisonzeitraums wichtig ist.
Saisonkennzeichen beantragen: So gehen Sie vor
Um ein Saisonkennzeichen zu beantragen, müssen Sie persönlich bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde erscheinen oder den Antrag zunehmend auch online stellen. Seit 2026 bieten die meisten Zulassungsstellen in Deutschland die vollständig digitale Beantragung über das Portal i-Kfz an. Sie benötigen dafür die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) Ihrer Kfz-Versicherung, die bereits den gewünschten Saisonzeitraum berücksichtigen muss. Außerdem müssen Sie den Fahrzeugschein, bei Erstzulassung den Fahrzeugbrief, einen gültigen Personalausweis und den Nachweis über die bestandene Hauptuntersuchung vorlegen. Die Zulassungsstelle prüft die Unterlagen und trägt das Fahrzeug mit dem gewählten Saisonzeitraum in die Fahrzeugdatenbank ein.
Bei der Beantragung können Sie den Saisonzeitraum frei wählen, solange er mindestens zwei und maximal elf aufeinanderfolgende Monate umfasst. Die Kombination muss nicht zwingend mit dem Jahresbeginn starten. Auch Zeiträume wie 11-06 (November bis Juni) sind möglich. Nach der Zuteilung des Kennzeichens müssen Sie es bei einem zertifizierten Schilderpräger anfertigen lassen. Diese Prägestellen finden sich häufig direkt in der Nähe der Zulassungsstellen. Das fertig geprägte Saisonkennzeichen muss dann gemäß den gesetzlichen Vorschriften am Fahrzeug angebracht werden. Die Schilder müssen fest verschraubt und dürfen nicht nur eingehängt sein.
Kosten für ein Saisonkennzeichen im Detail
Die Kosten für ein Saisonkennzeichen setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen. Die Zulassungsgebühr bei der Behörde beträgt 2026 zwischen 27 und 45 Euro, abhängig vom jeweiligen Zulassungsbezirk. Die Kennzeichenschilder kosten beim Präger etwa 20 bis 35 Euro für beide Schilder. Hinzu kommen die anteiligen Versicherungskosten für den gewählten Saisonzeitraum und die ebenfalls anteilige Kfz-Steuer. Bei der Umstellung von einem normalen Kennzeichen auf ein Saisonkennzeichen fallen zusätzlich Ummeldungskosten an. Insgesamt müssen Fahrzeughalter mit Gesamtkosten zwischen 50 und 100 Euro für die erstmalige Zulassung rechnen, zuzüglich der laufenden Versicherungs- und Steuerkosten.
Saisonkennzeichen Kosten Rechner nutzen
Ein Saisonkennzeichen Kosten Rechner hilft Ihnen, die zu erwartenden Ausgaben individuell zu berechnen. Diese Online-Rechner berücksichtigen die Versicherungskosten basierend auf Ihrer Schadenfreiheitsklasse, die anteilige Kfz-Steuer abhängig von Hubraum oder CO₂-Ausstoß sowie die Verwaltungsgebühren. Die Ersparnis gegenüber einer Ganzjahres-Zulassung lässt sich damit präzise ermitteln. Typischerweise sparen Halter bei einem siebenmonatigen Saisonzeitraum etwa 40 Prozent der jährlichen Versicherungs- und Steuerkosten. Bei Motorrädern mit Saisonkennzeichen 04-10 macht dies oft mehrere hundert Euro pro Jahr aus. Viele Versicherungen bieten spezielle Tarife für Saisonfahrzeuge an, die nochmals günstiger sind als die reine Umrechnung.
Ist die Kfz-Steuer bei Saisonkennzeichen günstiger?
Ja, die Kfz-Steuer bei Saisonkennzeichen ist tatsächlich günstiger als bei ganzjähriger Zulassung. Die Steuer wird nur für die Monate berechnet, in denen das Fahrzeug tatsächlich zugelassen ist. Bei einem Saisonkennzeichen von April bis Oktober zahlen Sie also nur für sieben Monate Steuern. Die Berechnung erfolgt anteilig zur Jahressteuer. Wichtig ist jedoch, dass die Steuer nicht monatsgenau, sondern in angebrochenen Monaten voll berechnet wird. Das Finanzamt rundet dabei auf volle Monate auf. Trotzdem ergibt sich eine deutliche Ersparnis gegenüber der Ganzjahresbesteuerung. Für ein Motorrad mit 800 ccm, das normalerweise etwa 84 Euro jährlich kostet, fallen bei sieben Monaten Nutzung nur rund 49 Euro an.
Saisonkennzeichen Versicherung: Das müssen Sie wissen
Die Versicherung für Saisonkennzeichen unterscheidet sich in wichtigen Punkten von der Ganzjahresversicherung. Sie zahlen nur für die Monate, in denen Ihr Fahrzeug zugelassen ist. Allerdings bieten die meisten Versicherer einen erweiterten Schutz außerhalb der Saison an. Das Fahrzeug ist während des Stillstands gegen Schäden durch Brand, Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung und Diebstahl abgesichert. Diese Ruheversicherung ist bei nahezu allen Tarifen automatisch enthalten. Die Schadenfreiheitsklasse entwickelt sich während der Saison normal weiter. Ein schadenfreies Jahr bei einem siebenmonatigen Saisonkennzeichen zählt als volles schadenfreies Jahr für die SF-Einstufung.
Bei der Wahl der Versicherung für Ihr Saisonkennzeichen sollten Sie spezielle Saisonfahrzeug-Tarife vergleichen. Viele Versicherer kalkulieren diese günstiger als eine reine anteilige Jahresversicherung. Die Teilkasko-Versicherung ist bei hochwertigen Fahrzeugen und Oldtimern besonders empfehlenswert, da diese oft den Winter über in Garagen oder Unterständen abgestellt werden. Achten Sie darauf, dass die eVB-Nummer für den korrekten Saisonzeitraum ausgestellt wird. Eine Änderung des Saisonzeitraums erfordert eine neue Versicherungsbestätigung und muss der Zulassungsstelle gemeldet werden.
Außerhalb der Saison fahren: Was ist erlaubt?
Das Fahren außerhalb der Saison mit Saisonkennzeichen ist grundsätzlich verboten und kann empfindliche Strafen nach sich ziehen. Während des Ruhezeit darf das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen weder bewegt noch abgestellt werden. Es muss auf privatem Grund, in einer Garage oder auf einem privaten Stellplatz untergebracht sein. Wer mit einem Saisonkennzeichen außerhalb des zugelassenen Zeitraums im Straßenverkehr erwischt wird, begeht eine Straftat gemäß § 6 Pflichtversicherungsgesetz. Es drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg und im schlimmsten Fall strafrechtliche Konsequenzen wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz.
Ausnahmen: Fahrten zur Werkstatt und TÜV
Eine wichtige Ausnahme vom Fahrverbot außerhalb der Saison bilden Fahrten zur Werkstatt, zur Hauptuntersuchung oder zur Abgasuntersuchung. Diese Fahrten sind auch außerhalb des Saisonzeitraums erlaubt, allerdings nur auf dem direkten Weg und ausschließlich zu diesem Zweck. Sie müssen nachweisen können, dass es sich um eine solche Fahrt handelt, beispielsweise durch einen Werkstatttermin oder eine HU-Fälligkeit. Umwege oder zusätzliche Besorgungen sind nicht gestattet. Die Polizei kann bei Kontrollen den Nachweis über den Fahrtgrund verlangen. Auch Probefahrten nach Reparaturen fallen unter diese Ausnahmeregelung, sollten aber dokumentiert werden.
Abstellen auf öffentlichen Flächen außerhalb der Saison
Das Abstellen von Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen auf öffentlichen Straßen oder Parkplätzen ist während der Ruhezeit untersagt. Wird ein solches Fahrzeug außerhalb der Saison auf öffentlichem Verkehrsgrund angetroffen, kann die Behörde ein Bußgeld verhängen und das Fahrzeug abschleppen lassen. Die Kosten für das Abschleppen und die Verwahrung trägt der Fahrzeughalter. Das Bußgeld für unbefugtes Abstellen beträgt 2026 bis zu 60 Euro. Bei wiederholten Verstößen können die Sanktionen verschärft werden. Fahrzeughalter sollten daher unbedingt einen privaten Abstellplatz für die Ruhezeit organisieren, sei es die eigene Garage, ein gemieteter Stellplatz oder ein privater Grundstücksbereich.
Saisonkennzeichen verlängern oder ändern
Das Verlängern oder Ändern eines Saisonkennzeichens ist jederzeit möglich und erfordert einen Besuch bei der Zulassungsstelle. Sie können sowohl den Beginn als auch das Ende der Saison anpassen. Wichtig ist, dass weiterhin mindestens zwei und maximal elf Monate zusammenhängen. Eine Änderung des Saisonzeitraums zieht die Prägung neuer Kennzeichen nach sich, da die Monatszahlen fest im Kennzeichen eingearbeitet sind. Die alten Schilder werden entwertet und müssen bei der Behörde abgegeben werden. Für die Änderung benötigen Sie eine neue eVB-Nummer Ihrer Versicherung, die den geänderten Zeitraum bestätigt. Die Kosten entsprechen etwa denen einer Ummeldung und liegen bei 30 bis 50 Euro plus Schilderkosten.
Viele Fahrzeughalter fragen sich, ob sie ihr normales Kennzeichen auf ein Saisonkennzeichen ändern können. Dies ist problemlos möglich und wird häufig gewünscht, wenn sich die Nutzungsgewohnheiten ändern. Die Umstellung erfolgt durch eine Umregistrierung bei der Zulassungsbehörde. Sie behalten dabei Ihre Erkennungsnummer, sofern Sie dies wünschen und sie im Saisonkennzeichen-Format noch Platz findet. Die Kombination aus Buchstaben und Zahlen wird übernommen, lediglich die Saisonangabe kommt hinzu. Umgekehrt ist auch die Änderung von einem Saisonkennzeichen zu einem normalen Kennzeichen jederzeit möglich. Auch hier bleiben die Schadenfreiheitsklasse und die Erkennungsnummer in der Regel erhalten.
Saisonkennzeichen für Motorräder
Das Saisonkennzeichen für Motorräder ist die beliebteste Anwendung dieser Kennzeichenart. Die meisten Motorradfahrer nutzen ihre Maschinen nur in den wärmeren Monaten und stellen sie über den Winter still. Die typische Kombination 04-10 umfasst die Hauptsaison von April bis Oktober und deckt damit die übliche Fahrsaison ab. Die Ersparnis bei Versicherung und Steuer ist erheblich, besonders bei leistungsstarken Maschinen mit hohem Hubraum. Ein Motorrad mit 1200 ccm und entsprechend hoher Einstufung kann durch ein Saisonkennzeichen mehrere hundert Euro pro Jahr an Kosten einsparen. Die Schadenfreiheitsklasse entwickelt sich normal weiter, auch wenn das Motorrad nur sieben Monate zugelassen ist.
Besonderheiten bei Motorrad-Saisonkennzeichen
Bei Motorrad-Saisonkennzeichen gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Die Kennzeichengröße für Motorräder ist kleiner als für Autos, typischerweise 180 mm x 200 mm für zweizeilige Kennzeichen. Die Saisonangabe muss dennoch gut lesbar sein und wird bei Platzmangel entsprechend angepasst. Viele Motorradfahrer wählen bewusst einen Zeitraum, der auch die ersten Frühlingstage und die letzten schönen Herbsttage einschließt. Die Kombination 03-11 bietet mehr Flexibilität, kostet aber auch entsprechend mehr. Wichtig ist die sichere Unterbringung des Motorrads während der Wintermonate, idealerweise in einer trockenen, geschützten Garage. Die Ruheversicherung deckt zwar viele Risiken ab, aber mechanische Schäden durch unsachgemäße Lagerung sind nicht versichert.
Saisonkennzeichen für Wohnmobile und Wohnwagen
Das Saisonkennzeichen für Wohnmobile wird zunehmend beliebter, da viele Camping-Enthusiasten ihre Fahrzeuge nur in den Sommermonaten nutzen. Typische Zeiträume sind 04-10 oder 03-11, je nachdem wie intensiv das Wohnmobil genutzt wird. Die Kostenersparnis ist bei schweren Wohnmobilen besonders ausgeprägt, da diese hohe Steuer- und Versicherungsbeiträge verursachen. Ein Wohnmobil mit 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht kann durch ein siebenmonatiges Saisonkennzeichen mehrere hundert Euro pro Jahr einsparen. Wichtig ist die sichere Unterbringung während der Wintermonate, idealerweise auf einem geschützten Stellplatz oder in einer Halle.
Für Wohnwagen gelten die gleichen Regelungen wie für andere Anhänger. Allerdings ist zu beachten, dass bei Kombinationen aus Zugfahrzeug und Wohnwagen beide Fahrzeuge im gleichen Saisonzeitraum angemeldet sein sollten. Ein Zugfahrzeug mit Ganzjahreszulassung und ein Wohnwagen mit Saisonkennzeichen sind rechtlich möglich, in der Praxis aber oft unpraktisch. Die Versicherung des Wohnwagens ist häufig deutlich günstiger als die des Zugfahrzeugs, weshalb hier besonders hohe Einsparungen möglich sind. Viele Versicherungen bieten spezielle Wohnwagen-Saisontarife an, die zusätzliche Rabatte ermöglichen.
Saisonkennzeichen für E-Fahrzeuge und Oldtimer
Elektrofahrzeuge mit Saisonkennzeichen sind eine interessante Kombination, die seit 2026 zunehmend genutzt wird. Besonders Elektro-Cabrios oder E-Motorräder werden oft nur saisonal gefahren. Die Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge gilt auch bei Saisonkennzeichen, sodass hier keine Steuer anfällt. Die Versicherungsersparnis bleibt dennoch bestehen. Ein Vorteil von E-Fahrzeugen ist, dass sie während der Ruhezeit problemlos in Garagen stehen können, ohne dass Probleme mit auslaufenden Flüssigkeiten oder Standschäden am Motor entstehen. Der Akku sollte während der Standzeit bei etwa 50 bis 70 Prozent Ladung gehalten werden, um die Lebensdauer zu maximieren.
Oldtimer mit Saisonkennzeichen sind eine häufige Kombination, da historische Fahrzeuge meist nur bei schönem Wetter und zu besonderen Anlässen bewegt werden. Ein Saisonkennzeichen kann jedoch nicht mit einem H-Kennzeichen kombiniert werden. Oldtimerbesitzer müssen sich zwischen beiden Varianten entscheiden. Das H-Kennzeichen bietet einen pauschalen Steuersatz von 191,73 Euro für Pkw bzw. 46,02 Euro für Motorräder pro Jahr. Ein Saisonkennzeichen kann günstiger sein, wenn die reguläre Steuer sehr hoch ist und das Fahrzeug nur wenige Monate genutzt wird. Die Versicherungstarife für Oldtimer mit Saisonkennzeichen sind oft speziell kalkuliert und berücksichtigen den Wert und die begrenzte Nutzung dieser Fahrzeuge.
Normales Kennzeichen auf Saisonkennzeichen ändern
Die Umstellung von einem normalen Kennzeichen auf ein Saisonkennzeichen ist ein häufiger Vorgang und bei der Zulassungsstelle problemlos möglich. Sie behalten dabei in der Regel Ihre bisherige Erkennungsnummer, sofern genug Platz für die zusätzliche Saisonangabe auf dem Kennzeichen vorhanden ist. Der Prozess erfordert die Vorlage der Fahrzeugpapiere, Ihres Personalausweises und einer neuen eVB-Nummer, die den gewünschten Saisonzeitraum bestätigt. Die alten Kennzeichen werden entwertet und müssen abgegeben werden. Sie erhalten eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I, in der der Saisonzeitraum vermerkt ist. Die Kosten für die Umstellung betragen etwa 30 Euro Verwaltungsgebühr plus 20-35 Euro für neue Kennzeichen.
Ein wichtiger Aspekt bei der Änderung ist die Abstimmung mit Ihrer Versicherung. Sie müssen Ihren Versicherer über die geplante Änderung informieren und eine auf den Saisonzeitraum angepasste Versicherung abschließen. Viele Versicherungen bieten spezielle Konditionen für Saisonfahrzeuge an. Die Schadenfreiheitsklasse bleibt bei der Umstellung erhalten und entwickelt sich auch mit Saisonkennzeichen normal weiter. Ein schadenfreies Jahr zählt als volles Jahr, unabhängig davon, wie viele Monate das Fahrzeug tatsächlich zugelassen war. Die Umstellung ist besonders sinnvoll, wenn Sie Ihr Fahrzeug nachweislich nur während bestimmter Monate nutzen und die restliche Zeit sicher abstellen können.
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Was Sie über wie sieht ein saisonkennzeichen aus wissen müssen
Wie erkennt man ein Saisonkennzeichen?
Ein Saisonkennzeichen erkennt man sofort an den zwei übereinander angeordneten Zahlen am rechten Rand des Kennzeichens, die durch einen Bindestrich getrennt sind. Die obere Zahl gibt den Beginn der Saison an, die untere Zahl das Ende. Zum Beispiel bedeutet 04-10, dass das Fahrzeug von April bis einschließlich Oktober zugelassen ist. Diese Angabe ist rechtsbündig auf dem Kennzeichen platziert und deutlich vom restlichen Nummernschild abgesetzt. Der restliche Aufbau entspricht einem normalen deutschen Kennzeichen mit Unterscheidungszeichen, Prüfplakette und Erkennungsnummer.
Ist die Kfz-Steuer bei Saisonkennzeichen günstiger?
Ja, die Kfz-Steuer bei Saisonkennzeichen ist deutlich günstiger, da sie nur für die Monate der tatsächlichen Zulassung berechnet wird. Bei einem Saisonkennzeichen von April bis Oktober zahlen Sie nur für sieben Monate Steuern. Die Berechnung erfolgt anteilig zur Jahressteuer, wobei angebrochene Monate voll berechnet werden. Für ein durchschnittliches Motorrad mit 800 ccm und einer Jahressteuer von etwa 84 Euro fallen bei sieben Monaten nur rund 49 Euro an. Die Ersparnis liegt somit bei ungefähr 40 Prozent gegenüber einer Ganzjahres-Zulassung.
Was kostet ein Saisonkennzeichen für 3 Monate?
Ein Saisonkennzeichen für drei Monate kostet bei der Erstzulassung zwischen 50 und 80 Euro an Behördengebühren und Schilderkosten. Die Zulassungsgebühr beträgt etwa 27-45 Euro, die beiden Kennzeichen kosten beim Präger 20-35 Euro. Hinzu kommen die anteiligen Versicherungskosten für drei Monate, die je nach Fahrzeugtyp und Schadenfreiheitsklasse stark variieren. Die Kfz-Steuer wird ebenfalls nur für drei Monate berechnet. Allerdings ist zu beachten, dass der Mindestzeitraum für Saisonkennzeichen zwei Monate beträgt und die Kostenersparnis bei nur drei Monaten relativ gering ausfällt. Die meisten Fahrzeughalter wählen längere Zeiträume wie vier bis sieben Monate.
Wie lange darf ich mit Saisonkennzeichen 4-10 fahren?
Mit einem Saisonkennzeichen 4-10 dürfen Sie vom 1. April bis zum 31. Oktober fahren, also insgesamt sieben Monate. Das Fahrzeug ist in diesem Zeitraum vollständig versichert und zugelassen. Die Saison beginnt immer am ersten Tag des angegebenen Monats und endet am letzten Tag des Endmonats. Außerhalb dieses Zeitraums, also vom 1. November bis zum 31. März, darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen bewegt oder abgestellt werden. Ausnahmen gelten nur für direkte Fahrten zur Werkstatt, zur Hauptuntersuchung oder zur Abgasuntersuchung. Diese beliebte Kombination deckt die typische Motorradsaison und viele Outdoor-Aktivitäten ab.
Kann man ein Saisonkennzeichen online bestellen?
Seit 2026 können Sie ein Saisonkennzeichen in den meisten Zulassungsbezirken Deutschlands online über das Portal i-Kfz beantragen und bestellen. Sie benötigen dafür einen Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion oder einen elektronischen Aufenthaltstitel. Die digitale Beantragung umfasst die Reservierung des Wunschkennzeichens, die Übermittlung der eVB-Nummer und die Bezahlung der Gebühren. Die Kennzeichen können Sie sich anschließend per Post zusenden lassen oder bei einem zertifizierten Schilderpräger abholen. Die Fahrzeugpapiere erhalten Sie auf dem Postweg. Der gesamte Prozess ist deutlich komfortabler als der persönliche Besuch bei der Zulassungsstelle und spart Zeit.
Was passiert, wenn die HU außerhalb der Saison fällig wird?
Wenn die Hauptuntersuchung außerhalb des Saisonzeitraums fällig wird, müssen Sie das Fahrzeug trotzdem zur Prüfung bringen. Die HU-Fristen laufen unabhängig vom Saisonkennzeichen weiter. Sie dürfen das Fahrzeug in diesem Fall ausschließlich für die direkte Fahrt zur Prüfstelle und zurück bewegen, auch wenn dies außerhalb der zugelassenen Monate liegt. Diese Ausnahme ist gesetzlich geregelt. Es empfiehlt sich, die HU-Fälligkeit bei der Wahl des Saisonzeitraums zu berücksichtigen oder die Untersuchung am Ende der Vorsaison durchführen zu lassen. Bei Versäumung der HU-Frist drohen Bußgelder und eine intensivere Prüfung.
| Merkmal | Details zum Saisonkennzeichen | Vorteil |
|---|---|---|
| Erkennung | Zwei Zahlen rechts am Kennzeichen (z.B. 04-10), übereinander mit Bindestrich | Sofortige Erkennbarkeit des Nutzungszeitraums |
| Zeitraum | Mindestens 2, maximal 11 aufeinanderfolgende Monate frei wählbar | Flexible Anpassung an individuelle Nutzung |
| Kosten | 50-100 Euro Erstkosten plus anteilige Versicherung und Steuer | Jährliche Ersparnis von 30-50% bei Versicherung und Steuer |
| Versicherung | Nur für Saisonmonate, Ruheversicherung automatisch inklusive | Deutlich reduzierte Versicherungsbeiträge |
| Nutzung außerhalb | Nur für Werkstatt- und TÜV-Fahrten erlaubt | Klare Regelung, keine Missverständnisse |
| Änderung | Jederzeit möglich, neue Schilder erforderlich | Anpassungsfähigkeit bei veränderten Bedürfnissen |


