Der Wechsel von einem Saisonkennzeichen zu einem Ganzjahreskennzeichen ist ein häufiger Vorgang bei der Zulassungsstelle in Deutschland. Die Gesamtkosten für diese Änderung liegen 2026 zwischen 65 und 120 Euro, abhängig von der Kommune und ob neue Kennzeichen geprägt werden müssen. Die gute Nachricht: Der Prozess ist unkompliziert und kann meist innerhalb eines Tages abgeschlossen werden. Diese umfassende Anleitung erklärt alle Kosten, den genauen Ablauf und welche Unterlagen Sie benötigen.
Kostenübersicht: Was kostet der Wechsel zum Ganzjahreskennzeichen?
Die Kosten für den Wechsel von Saison auf Jahreskennzeichen setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen. Bei der Zulassungsstelle fallen Verwaltungsgebühren an, die deutschlandweit variieren können. Im Jahr 2026 müssen Sie mit folgenden Ausgaben rechnen: Die Umschreibungsgebühr beträgt zwischen 25 und 35 Euro, abhängig von Ihrer Kommune. Hinzu kommen Kosten für neue Kennzeichen, falls die bisherigen Saisonkennzeichen aufgrund der fehlenden Saisonangabe nicht mehr verwendet werden können.
In den meisten Fällen ist eine Neuprägung der Kennzeichen notwendig, da Saisonkennzeichen die Zeiträume am rechten Rand zeigen. Diese Neuprägung kostet zwischen 20 und 30 Euro pro Kennzeichenpaar. Die Gebühr für die Ausstellung neuer Zulassungsbescheinigungen Teil I liegt bei etwa 10 Euro. Zusätzlich berechnen Zulassungsstellen eine Bearbeitungsgebühr von circa 5 bis 10 Euro. Insgesamt sollten Sie mit Gesamtkosten zwischen 65 und 120 Euro rechnen, wobei Großstädte wie München oder Hamburg tendenziell höhere Gebühren verlangen als ländliche Kommunen.
Detaillierte Kostenaufstellung 2026
Um eine präzise Budgetplanung zu ermöglichen, hier die detaillierte Kostenaufstellung für den Kennzeichenwechsel in Deutschland 2026:
Behördliche Gebühren
Die Verwaltungsgebühren der Zulassungsstelle variieren je nach Bundesland und Kommune. In Baden-Württemberg liegen die Gebühren bei durchschnittlich 28 Euro, während sie in Bayern bis zu 35 Euro betragen können. Nordrhein-Westfalen berechnet etwa 26 Euro für die Umschreibung. Diese Gebühren decken die administrative Bearbeitung Ihres Antrags, die Änderung in den Fahrzeugregistern und die Ausstellung der neuen Zulassungsbescheinigung ab. Einige Zulassungsstellen bieten Online-Terminbuchungen an, wodurch keine zusätzlichen Servicegebühren anfallen, während Walk-in-Termine teilweise mit einem Aufschlag von 5 bis 10 Euro verbunden sein können.
Kennzeichenprägung
Die Kosten für neue Kfz-Kennzeichen werden von zugelassenen Schildermachern berechnet und unterliegen dem freien Markt. Standard-Kennzeichen kosten 2026 zwischen 20 und 30 Euro für beide Schilder. Euro-Kennzeichen mit verstärktem Rand liegen bei etwa 25 Euro, während spezielle Designs wie 3D-Kennzeichen oder solche mit Carbonoptik bis zu 50 Euro kosten können. Online-Anbieter sind oft günstiger als Prägestellen direkt vor Ort bei der Zulassungsstelle. Wichtig: Bei einem Wechsel vom Saisonkennzeichen zum Ganzjahreskennzeichen sind neue Schilder zwingend erforderlich, da die Saisonangaben entfernt werden müssen und eine einfache Überprägung nicht zulässig ist.
Zusätzliche Kostenfaktoren
Neben den Hauptkosten können weitere Gebühren anfallen. Wenn Sie einen Zulassungsservice beauftragen, berechnet dieser zwischen 30 und 80 Euro für die Abwicklung. Die Ausstellung einer neuen Umwelt-Plakette kostet etwa 5 bis 10 Euro, ist aber nur erforderlich, wenn die alte beschädigt ist. Falls Sie Ihr Wunschkennzeichen behalten möchten, entstehen Reservierungsgebühren von 10 bis 15 Euro. Bei einer gleichzeitigen Adressänderung kommen zusätzlich 5 bis 8 Euro hinzu. Zahlungsmethoden variieren je nach Behörde: Die meisten Zulassungsstellen akzeptieren 2026 EC-Karten, Kreditkarten und Bargeld, wobei kontaktlose Zahlung zunehmend Standard wird.
Voraussetzungen für den Kennzeichenwechsel
Um von einem Saisonkennzeichen auf ein Ganzjahreskennzeichen zu wechseln, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst muss das Fahrzeug eine gültige Hauptuntersuchung (HU) vorweisen können. Falls die HU abgelaufen ist, muss diese vor der Umschreibung erneuert werden. Die Kfz-Versicherung muss über den geplanten Wechsel informiert werden, da sich der Versicherungsbeitrag erheblich ändern wird. Ein wichtiger Punkt: Sie müssen als Fahrzeughalter im Fahrzeugbrief eingetragen sein und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung vorlegen können.
Des Weiteren darf keine Stilllegung des Fahrzeugs vorliegen, und eventuelle offene Bußgelder oder Verwarnungsgelder müssen beglichen sein. Die bisherigen Kennzeichen müssen physisch zur Zulassungsstelle mitgebracht werden, da diese entwertet werden. Bei Fahrzeugen, die einer speziellen Abgasnorm unterliegen, kann ein aktueller Emissionsnachweis erforderlich sein. Besonders wichtig 2026: Durch die erweiterten digitalen Services können Sie in manchen Bundesländern bestimmte Schritte online vorbereiten, was den Prozess bei der Zulassungsstelle deutlich beschleunigt und Wartezeiten reduziert.
Benötigte Unterlagen und Dokumente
Für einen reibungslosen Wechsel zum Ganzjahreskennzeichen benötigen Sie folgende Unterlagen vollständig:
Pflichtdokumente
Zu den unverzichtbaren Dokumenten gehören die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief). Ihr gültiger Personalausweis oder Reisepass ist zwingend erforderlich, bei ausländischen Staatsbürgern zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung. Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) muss von Ihrer Versicherung ausgestellt worden sein, nachdem Sie diese über den Wechsel informiert haben. Der aktuelle HU-Bericht oder die Prüfplakette auf dem Kennzeichen darf nicht abgelaufen sein. Die bisherigen Saisonkennzeichen müssen physisch abgegeben werden. Falls Sie das Fahrzeug finanziert haben, benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der finanzierenden Bank.
Optionale und situationsabhängige Unterlagen
In bestimmten Fällen werden zusätzliche Dokumente benötigt. Bei einer Vollmacht, wenn Sie nicht persönlich erscheinen können, muss diese schriftlich vorliegen und die Unterschrift des Fahrzeughalters im Original tragen. Der Bevollmächtigte muss seinen eigenen Ausweis mitbringen. Für Firmenwagen wird ein aktueller Handelsregisterauszug benötigt, der nicht älter als drei Monate sein darf. Bei Leasingfahrzeugen ist eine Bestätigung der Leasinggesellschaft erforderlich. Wenn Sie ein Wunschkennzeichen reserviert haben, bringen Sie die Reservierungsbestätigung mit. Bei älteren Fahrzeugen kann ein Nachweis über die Schadstoffklasse verlangt werden. Manche Zulassungsstellen verlangen 2026 zudem einen Nachweis über die SEPA-Lastschriftmandat für die automatische Steuerabrechnung.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Kennzeichenwechsel
Der Prozess des Wechsels von Saisonkennzeichen zu Ganzjahreskennzeichen folgt einem strukturierten Ablauf. Zunächst sollten Sie Ihre Kfz-Versicherung kontaktieren und über die geplante Änderung informieren. Die Versicherung wird Ihnen die neue Jahresprämie mitteilen und eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) ausstellen. Dieser Schritt ist essentiell, da ohne eVB-Nummer keine Umschreibung möglich ist. Planen Sie dabei ein, dass sich Ihre Versicherungsprämie deutlich erhöhen wird, da Sie nun ganzjährigen Schutz benötigen statt nur für die Saisonmonate.
Als nächstes vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle. Viele Behörden bieten 2026 Online-Terminvereinbarungen an, was lange Wartezeiten vermeidet. In Großstädten kann die Wartezeit ohne Termin mehrere Stunden betragen. Bereiten Sie alle erforderlichen Unterlagen vor und prüfen Sie deren Vollständigkeit. Am Tag des Termins geben Sie Ihre bisherigen Saisonkennzeichen ab, reichen alle Dokumente ein und bezahlen die anfallenden Gebühren. Die neuen Ganzjahreskennzeichen können Sie entweder direkt vor Ort prägen lassen oder bei einem zugelassenen Schildermacher Ihrer Wahl abholen. Die Bearbeitungszeit bei der Behörde beträgt in der Regel 20 bis 45 Minuten, abhängig vom Andrang. Nach erfolgreicher Umschreibung erhalten Sie die neuen Zulassungspapiere und können Ihre Kennzeichen montieren.
Versicherungsaspekte beim Kennzeichenwechsel
Der Wechsel vom Saisonkennzeichen zum Ganzjahreskennzeichen hat erhebliche Auswirkungen auf Ihre Kfz-Versicherung. Während ein Saisonkennzeichen nur für bestimmte Monate gilt, etwa von März bis Oktober, benötigen Sie mit einem Ganzjahreskennzeichen einen durchgehenden Versicherungsschutz für alle zwölf Monate. Dies führt zu einer proportionalen Erhöhung Ihrer Versicherungsprämie. Bei einem typischen Saisonzeitraum von acht Monaten zahlen Sie für ein Ganzjahreskennzeichen etwa 40 bis 50 Prozent mehr Versicherungsbeitrag. Die genaue Erhöhung hängt von Ihrer Versicherungsgesellschaft, Ihrem Schadenfreiheitsrabatt und dem Fahrzeugtyp ab.
Wichtig ist die rechtzeitige Kommunikation mit Ihrer Versicherung. Informieren Sie diese mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Wechsel, damit die eVB-Nummer rechtzeitig ausgestellt werden kann. Einige Versicherer bieten spezielle Konditionen für Umsteiger an. Prüfen Sie auch, ob ein Versicherungswechsel sinnvoll ist, da Ganzjahresversicherungen teilweise mit anderen Tarifen günstiger sein können. Die Kfz-Steuer wird ebenfalls auf zwölf Monate umgestellt und automatisch vom Finanzamt angepasst. Bei einem durchschnittlichen PKW mit 1.600 ccm Hubraum bedeutet dies eine jährliche Steuermehrbelastung von etwa 80 bis 120 Euro gegenüber einem achmonatigen Saisonkennzeichen. Diese Mehrkosten sollten Sie in Ihre Entscheidungsfindung einbeziehen.
Bearbeitungszeit und praktische Tipps
Die Bearbeitungszeit für den Wechsel zum Ganzjahreskennzeichen variiert je nach Zulassungsstelle und Tageszeit. In kleineren Städten und ländlichen Regionen können Sie mit einer Bearbeitungsdauer von 30 bis 60 Minuten rechnen, inklusive Wartezeit. In Ballungsgebieten wie Berlin, Hamburg oder München kann der Prozess ohne vorherigen Termin zwei bis vier Stunden in Anspruch nehmen. Mit Online-Terminvereinbarung reduziert sich die Wartezeit erheblich auf oft nur 15 bis 30 Minuten. Die eigentliche behördliche Bearbeitung dauert meist 20 bis 30 Minuten.
Für einen effizienten Ablauf sollten Sie folgende Tipps beachten: Vereinbaren Sie Ihren Termin möglichst am Vormittag an einem Wochentag, da nachmittags und freitags die Zulassungsstellen besonders überlaufen sind. Bereiten Sie alle Unterlagen in einer transparenten Mappe vor und legen Sie Kopien wichtiger Dokumente bei, auch wenn diese meist nicht verlangt werden. Kontaktieren Sie Ihre Versicherung mindestens eine Woche im Voraus, um Verzögerungen bei der eVB-Nummer zu vermeiden. Prüfen Sie vorab die akzeptierten Zahlungsmethoden Ihrer Zulassungsstelle, da nicht alle Bargeld annehmen. Wenn Sie die Kennzeichen online bestellen, können Sie Zeit sparen, da diese bereits fertig sind, wenn Sie die Zulassung abschließen. Manche Prägestellen liefern die neuen Kennzeichen innerhalb von 24 Stunden nach Online-Bestellung direkt zur Zulassungsstelle.
Konsequenzen bei Nutzung des Saisonkennzeichens außerhalb der Saison
Die Nutzung eines Fahrzeugs mit Saisonkennzeichen außerhalb des zugelassenen Zeitraums stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird in Deutschland 2026 konsequent geahndet. Wenn Sie mit einem Saisonkennzeichen fahren, dessen Saisonzeitraum abgelaufen ist, begehen Sie einen Verstoß gegen die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Die Bußgelder dafür sind empfindlich: Bei einer Kontrolle droht ein Bußgeld von 50 Euro. Zusätzlich erlischt der Versicherungsschutz automatisch außerhalb des Saisonzeitraums, was bei einem Unfall zu erheblichen finanziellen Konsequenzen führt.
Bei einem Unfall ohne gültigen Versicherungsschutz haften Sie persönlich für sämtliche Schäden, die schnell in die Zehntausende Euro gehen können. Die Versicherung kann Regressforderungen stellen und Sie für den entstandenen Schaden in Haftung nehmen. Zudem riskieren Sie Punkte in Flensburg, wenn der Verstoß als Fahren ohne Versicherungsschutz gewertet wird. Das Parken des Fahrzeugs auf öffentlichem Grund außerhalb der Saison ist ebenfalls verboten und wird mit einem Verwarnungsgeld von 40 Euro geahndet. Das Fahrzeug kann zudem abgeschleppt werden, was weitere Kosten von 150 bis 300 Euro verursacht. Daher ist es wichtig, entweder das Fahrzeug auf privatem Grund zu parken oder rechtzeitig auf ein Ganzjahreskennzeichen umzusteigen, wenn Sie ganzjährige Mobilität benötigen.
Kostenvergleich: Saisonkennzeichen vs. Ganzjahreskennzeichen
Ein detaillierter Kostenvergleich zwischen Saison- und Ganzjahreskennzeichen hilft bei der Entscheidung, ob sich ein dauerhafter Wechsel lohnt. Bei einem Saisonkennzeichen zahlen Sie anteilige Kfz-Steuer und Versicherungsbeiträge nur für die zugelassenen Monate. Ein typisches Saisonkennzeichen von April bis Oktober (sieben Monate) kostet etwa 60 Prozent der Jahressteuer und 65 bis 70 Prozent der Jahresversicherung. Bei einem Fahrzeug mit 100 Euro Jahressteuer und 600 Euro Jahresversicherung würden Sie also circa 60 Euro Steuer und 400 Euro Versicherung zahlen, insgesamt 460 Euro.
Mit einem Ganzjahreskennzeichen zahlen Sie die vollen 100 Euro Steuer und 600 Euro Versicherung, also insgesamt 700 Euro jährlich. Die Differenz von 240 Euro jährlich erscheint zunächst deutlich, jedoch müssen Sie weitere Faktoren berücksichtigen. Wenn Sie Ihr Fahrzeug auch nur gelegentlich außerhalb der Saison nutzen möchten, benötigen Sie ein Ganzjahreskennzeichen. Die Flexibilität, das Fahrzeug jederzeit nutzen zu können, hat einen Wert, der sich nicht nur in Zahlen ausdrücken lässt. Zudem entfallen bei Ganzjahreskennzeichen die jährlichen Gedanken an Saisonbeginn und -ende. Für Fahrzeuge, die Sie mindestens neun Monate im Jahr nutzen, ist ein Ganzjahreskennzeichen wirtschaftlich meist die bessere Wahl, da die Kostenersparnis des Saisonkennzeichens minimal wird.
Rechtliche Grundlagen und aktuelle Regelungen 2026
Die rechtlichen Grundlagen für den Kennzeichenwechsel sind in mehreren Gesetzen und Verordnungen verankert. Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) regelt in §9 die Voraussetzungen für Saisonkennzeichen und deren Nutzung. Nach §10 FZV können Fahrzeughalter jederzeit eine Änderung der Zulassungsart beantragen, also auch vom Saison- zum Ganzjahreskennzeichen wechseln. Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) legt die maximalen Gebühren fest, die Zulassungsstellen verlangen dürfen, wobei Kommunen innerhalb dieser Rahmen eigene Gebührensätze festlegen können.
Im Jahr 2026 gelten erweiterte digitale Regelungen nach der Verordnung über das Zentrale Fahrzeugregister (FZRV). Viele Prozesse können nun teilweise online abgewickelt werden, was den Verwaltungsaufwand reduziert. Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ist seit Jahren Standard und wird automatisch zwischen Versicherung und Zulassungsstelle ausgetauscht. Wichtig für 2026: Durch die fortschreitende Digitalisierung ist in einigen Bundesländern die komplette Online-Abwicklung möglich, allerdings müssen die physischen Kennzeichen weiterhin getauscht werden. Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) regelt die technischen Anforderungen an Kennzeichen. Bei Verstößen gegen die Saisonzeiträume greift das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) in Verbindung mit dem Bußgeldkatalog für Verkehrsordnungswidrigkeiten, der regelmäßig aktualisiert wird und 2026 verschärfte Strafen für Verstöße gegen Versicherungspflichten vorsieht.
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Fragen & Antworten
Was kostet eine Änderung der Zulassung von Saison auf Jahreskennzeichen?
Der Wechsel von einem Saisonkennzeichen zu einem Ganzjahreskennzeichen kostet in Deutschland 2026 zwischen 65 und 120 Euro. Diese Kosten setzen sich zusammen aus der Verwaltungsgebühr der Zulassungsstelle (25-35 Euro), den neuen Kennzeichen (20-30 Euro), der Ausstellung neuer Zulassungspapiere (circa 10 Euro) und Bearbeitungsgebühren (5-10 Euro). Die genauen Kosten variieren je nach Kommune und gewähltem Kennzeichen-Typ. Hinzu kommen die laufenden Mehrkosten durch höhere Versicherungsbeiträge und Kfz-Steuer für die zusätzlichen Monate.
Wie kann ich mein Saisonkennzeichen auf ganzjährig ändern?
Um Ihr Saisonkennzeichen auf ganzjährig zu ändern, gehen Sie folgendermaßen vor: Kontaktieren Sie zunächst Ihre Kfz-Versicherung und informieren Sie diese über den geplanten Wechsel. Die Versicherung stellt Ihnen eine neue eVB-Nummer aus. Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle. Bringen Sie zum Termin Ihren Personalausweis, die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II, die eVB-Nummer sowie die bisherigen Saisonkennzeichen mit. Bei der Zulassungsstelle reichen Sie die Unterlagen ein, bezahlen die Gebühren und erhalten neue Zulassungspapiere. Die neuen Ganzjahreskennzeichen können Sie direkt vor Ort oder bei einem Schildermacher prägen lassen.
Was passiert, wenn ich mit Saisonkennzeichen außerhalb der Saison fahre?
Wenn Sie mit einem Saisonkennzeichen außerhalb des zugelassenen Zeitraums fahren, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von 50 Euro geahndet wird. Wesentlich gravierender ist jedoch, dass Ihr Versicherungsschutz automatisch erlischt. Bei einem Unfall haften Sie persönlich für alle Schäden, was zu enormen finanziellen Belastungen führen kann. Die Versicherung kann zudem Regressforderungen stellen. Zusätzlich riskieren Sie Punkte in Flensburg wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz. Auch das Parken auf öffentlichen Straßen außerhalb der Saison ist verboten und kostet 40 Euro Verwarnungsgeld, das Fahrzeug kann abgeschleppt werden.
Wie viel günstiger ist ein Saisonkennzeichen im Vergleich zu einem Ganzjahreskennzeichen?
Ein Saisonkennzeichen ist abhängig vom Nutzungszeitraum günstiger als ein Ganzjahreskennzeichen. Bei einem typischen Saisonzeitraum von sieben Monaten (April bis Oktober) sparen Sie etwa 35 bis 40 Prozent der jährlichen Kosten. Konkret: Bei einer Jahresversicherung von 600 Euro und Kfz-Steuer von 100 Euro (gesamt 700 Euro) zahlen Sie mit Saisonkennzeichen etwa 460 Euro, also 240 Euro weniger. Bei einem kürzeren Saisonzeitraum von nur sechs Monaten erhöht sich die Ersparnis auf etwa 280 Euro jährlich. Je länger jedoch die Saison dauert, desto geringer wird der finanzielle Vorteil. Ab neun Monaten Nutzung lohnt sich ein Ganzjahreskennzeichen meist mehr wegen der gewonnenen Flexibilität.
Kann ich meine alten Kennzeichen beim Wechsel behalten?
Nein, beim Wechsel von einem Saisonkennzeichen zu einem Ganzjahreskennzeichen können Sie die physischen Kennzeichen nicht behalten. Saisonkennzeichen zeigen am rechten Rand die Saisonzeiträume in Form von Zahlen, die den Anfangs- und Endmonat angeben. Diese müssen entfernt werden, was rechtlich nur durch eine komplette Neuprägung möglich ist. Sie können jedoch das gleiche Kennzeichen-Kürzel behalten, also die Buchstaben- und Zahlenkombination. Die neuen Ganzjahreskennzeichen werden dann mit der identischen Kombination geprägt, nur ohne die Saisonangaben. Falls Sie ein Wunschkennzeichen haben, müssen Sie dieses gegebenenfalls erneut reservieren, was zusätzliche Kosten von 10 bis 15 Euro verursacht.
Muss ich meine Versicherung beim Wechsel informieren?
Ja, Sie müssen Ihre Kfz-Versicherung zwingend vor dem Wechsel zum Ganzjahreskennzeichen informieren. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und praktisch notwendig, da Sie eine neue elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) benötigen, ohne die keine Umschreibung bei der Zulassungsstelle möglich ist. Ihre Versicherung wird den Vertrag auf eine Ganzjahrespolice umstellen und Ihnen die entsprechend höheren Beiträge mitteilen. Diese Mitteilung sollte mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Termin bei der Zulassungsstelle erfolgen, damit die eVB-Nummer rechtzeitig ausgestellt werden kann. Die meisten Versicherungen bieten 2026 digitale Portale an, über die Sie die Änderung schnell und unkompliziert beauftragen können.
| Kostenaspekt | Details 2026 | Wichtige Hinweise |
|---|---|---|
| Verwaltungsgebühren | 25-35 Euro je nach Kommune | Großstädte meist teurer als ländliche Regionen |
| Kennzeichenprägung | 20-30 Euro für Standard-Kennzeichen | Online-Bestellung oft günstiger als vor Ort |
| Gesamtkosten | 65-120 Euro einmalig | Plus laufende Mehrkosten für Versicherung und Steuer |
| Bearbeitungszeit | 30-60 Minuten mit Termin | Online-Terminvereinbarung spart Wartezeit |
| Versicherungserhöhung | 40-50% Mehrkosten bei 8-Monats-Saison | Abhängig vom bisherigen Saisonzeitraum |
| Erforderliche Unterlagen | Personalausweis, Fahrzeugpapiere, eVB-Nummer | Alte Kennzeichen müssen abgegeben werden |


